Wannsee-Woche

Fr. 14.05.10 - So. 16.05.10


Segelanweisung

1 Regeln

  • Die Wettfahrten werden nach folgenden Regeln gesegelt:
  • den WR der ISAF (2009-2012) einschließlich der Zusätze des DSV,
  • den Ordnungsvorschriften des DSV,
  • den Klassenvorschriften der jeweiligen Klasse,
  • der Ausschreibung, und
  • den Segelanweisungen (SA).
    Bei einem Sprachkonflikt ist bei den Ordnungsvorschriften, Ausschreibung und Segelanweisung derdeutsche Text und sonst der englische Text maßgebend.

1.1 Es gilt die Kategorie C für Werbung gem. ISAF Regulation 20, sofern Klassenbestimmungen (Kategorie A für Drachen-Klasse) oder die Ausschreibung keine weitergehenden Einschränkungenmachen.
1.2 Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten (ErgänzungWR 78).
1.3 Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Dies gilt auch für Spinnaker. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Wettfahrtleitung.
1.4 Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein und dürfen nicht von der ISAF gesperrt sein (vgl. ISAF - Regulation 19).
1.5 In Ergänzung zu WR 46 muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortlicheentweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerscheinbesitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert.
1.6 Der Startbereich ist wie folgt definiert: 50 Meter von jedem Punkt der Startlinie entfernt.
1.7 Das Regattagebiet ist wie folgt definiert: Der Bereich, in dem ein Boot während einer Wettfahrtsegeln kann plus 30 Meter.
1.8 WR 33 ist dahingehend geändert, dass bei einer Bahnänderung nur Flagge C gezeigt werden muss, d.h. WR 33 (a) (1) und (2) sowie WR 33 (b) finden keine Anwendung.
1.9 „Pfeifsystem“: Um Boote zu unterstützen, ihre Strafen zu nehmen, können Mitglieder der Jury auf dem Wasser ein Pfeifsignal geben, wenn sie glauben, einen Regelverstoß beobachtet zu haben.
1.10 Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Nachweis ist auf Verlangenvorzulegen.

2 Mitteilungen für Teilnehmer

2.1 Mitteilungen an die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Diese befindet sich vor dem Regattabüro (Sekretariat des VSaW).

3 Änderung der Segelanweisungen

3.1 Änderungen der Segelanweisungen und des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt.

4 Signale an Land

4.1 Signale an Land werden am Regattaflaggenmast gesetzt. Er befindet sich vor dem Regattabüro.
4.2 Flagge D: Es ist beabsichtigt, die nächste Wettfahrt zu starten. Das Ankündigungssignal wird frühestens 45 Minuten nach dem Setzen von D gegeben.
4.3 Flagge Y: Es gilt auf dem Wasser WR 40.1 jederzeit. Das ändert das Vorwort zum Teil 4 der WR.
4.4 Antwortwimpel „AP“: Startverschiebung; das Ankündigungssignal erfolgt frühestens 45 min. nach Niederholen dieses Signals.

5 Zeitplan der Wettfahrten

5.1 Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt Drachen ist am Fr., 14.5.2010 um 14.00 Uhr.
5.2 Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt H-Boot, Starboot und Trias ist am Sa., 15.5.2010 um 11.00 Uhr.
5.3 Wird auf dem Zielschiff Zahlenwimpel 2 gezeigt, so erfolgt das Ankündigungssignal für die nächste Wettfahrt sobald als möglich im Anschluss.
5.4 Letzte Startmöglichkeit ist am So., 16.5.2010 um 15.00 Uhr.

6 Klassenflaggen

  • Die Klassenflaggen sind weiße Flaggen mit den Klassenzeichen.

7 Bahnen

7.1 Die Wettfahrtleitung legt vor dem Startsignal gegen den Wind Bahnmarke 1. Die weiteren Bahnmarken werden gemäß Bahnskizze (Anlage 1) ausgelegt.
7.2 Der „Up and Down“- Kurs wird spätestens zusammen mit dem Ankündigungssignal durch eine weiße Tafel mit rotem (Bb-Rundung) Doppelpfeil (­¯) auf dem Startschiff signalisiert.
7.3 Die Anzahl der zu segelnden Runden wird spätestens zusammen mit dem Ankündigungssignal durch eine weiße Tafel mit schwarzer Ziffer auf dem Startschiff signalisiert.
7.4 Wird beim „Up and Down“- Kurs eine neue Luvbahnmarke gem. WR 33 gelegt, dann entfällt für alle weiteren Rundungen die Bahnmarke 2 ersatzlos.
7.5 Wurde ein Gate gelegt müssen die Boote aus Richtung der letzten Bahnmarke kommend zwischenden Tonnen des Gates hindurchsegeln und eine von beiden Bahnmarken runden.
7.6 Wenn eine Bahnmarke als Gate angezeigt ist, kann die Wettfahrtleitung das Gate durch eine einzelne Bahnmarke ersetzen.

8 Bahnmarken

8.1 Die Bahnmarken 1, 2, 3S und 3P sind orangefarbene Würfel.
8.2 Die „neue Bahnmarke“ gem. SA 7.4 ist ein orangefarbener Würfel mit schwarzen Quadraten auf den Seiten.

9 Hindernisse

  • Die folgenden Gebiete gelten als Hindernisse:Die gelben Tonnen vor dem Strandbad Wannsee dürfen landseitig nicht passiert werden. Bei Nichtbeachtung kann das betreffende Boot ohne Protestverhandlung ausgeschlossen werden, sofern ein Mitglied der Jury oder ein entsprechend Beauftragter dies beobachtet hat. Dies ändert WR 63.

10 Anmeldung am Startschiff

  • Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote das Startschiff vor ihrem Ankündigungssignal in unmittelbarer Nähe am Heck passieren.

11 Start

11.1 Fünf Minuten vor dem ersten Ankündigungssignal des Tages wird die Wettfahrtleitung ein Schallsignal geben und Flagge „L“ setzen.
11.2 Die Startlinie wird gebildet durch den weißen Mast mit orangefarbener Flagge auf dem Startschiff und einem kleinen Boot der Wettfahrtleitung oder einer Boje mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffes.
11.3 Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.
11.4 In Abänderung von WR 29.2 kann nach einem allgemeinen Rückruf auch eine andere Klasse gestartet werden.
11.5 Boote, die nicht 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet. (Ergänzung WR 28.1 und Änderung WR A 4)

12 Ziel

12.1 Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast auf dem Zielschiff mit orangefarbener Flagge und einem Boot der Wettfahrtleitung oder einer Boje mit blauer Flagge oder einer der bisherigen Bahnmarken gem. WR 32.2.

13 Strafsystem

Für die Klasse Drachen und H-Boot ist WR 44.1 und 44.2 dahingehend geändert, dass nur eine Drehung einschließlich einer Wende und Halse erforderlich ist.
13.1 Boote, die eine Strafe ausgeführt haben oder von der Wettfahrt zurückgetreten sind nach WR 31.2 oder 44.1, müssen dies innerhalb der Protestfrist in der im Wettfahrtbüro ausliegenden Liste eintragen. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht.

14 Zeitlimits und Sollzeit

14.1 Die Sollzeit für eine Wettfahrt beträgt 60 Minuten.
14.2 Hat kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen.
14.3 Hat kein Boot innerhalb von 30 Minuten nach dem Start die Bahnmarke 1 erreicht, so wird die Wettfahrt abgebrochen.
14.4 Boote, die nicht innerhalb von 20 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes der gleichen Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet (Änderung WR 35 und A 4).
14.5 Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1 (a).

15 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung

15.1 Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielboot der WL mitteilen, sofern die Wetterverhältnisse es zulassen.
15.2 Die Protestzeit beträgt 90 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung. Das Ende der Protestfrist wird durch Aushang bekannt gegeben.
15.3 Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt.
15.4 Beginn und Reihenfolge werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.
15.5 Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum („Protzen-Zimmer“ im 1.Stock des VSaW an der Treppe) bereit zu halten.
15.6 Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt.
15.7 Verstöße gegen die Segelanweisungen 11.3, 17, 20, 21, 22 sind nicht Gründe für einen Protest durchein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet.
15.8 Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen.
15.9 In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme von Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden.

16 Sicherheitsbestimmungen

16.1 (Ergänzung WR 1.2 und 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.
16.2 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Regattabüro darüber informieren ( 030 805 20 06 ).

16 Ersatz von Besatzung oder Ausrüstung

17.1 Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt.
17.2 Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden.

17 Ausrüstung und Vermessungskontrollen

  • Boot und Ausrüstung können jederzeit auf Einhaltung der Klassenvorschriften überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Vermesser oder die WL aufgefordert werden, sich sofort zur Überprüfung an einen vom Vermesser bestimmten Ort zu begeben.

18 Funktionsboote

  • Funktionsboote sind wie folgt durch weiße Flaggen mit Buchstaben gekennzeichnet: Boote der WL: RC
    Schiedsrichterboote: JURY oder J

19 Begleitboote

20.1 Vor den Wettfahrten müssen Trainer und Coach Teams sich im Regattabüro anmelden. Sie müssen folgendes angeben: Ihre(n) Namen, Nationalität und die von ihnen betreuten Boote.
20.2 Hilfs- und Trainerboote müssen sich außerhalb des Startbereichs und des Regattagebietes aufhalten, vom ersten Vorbereitungssignal der ersten Klasse an bis alle Boote durch das Ziel gegangen sind oder die Wettfahrtleitung eine Verschiebung, einen Gesamtrückruf oder einen Abbruch signalisiert. Ausgenommen von dieser Abstandspflicht sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert.
20.3 Hilfs- und Trainerboote dürfen ein in einer Wettfahrt befindliches Boot nicht behindern. Bugwellen können als Behinderung unter dieser SA ausgelegt werden.
20.4 Hilfs- und Trainerboote müssen jede denkbare Hilfeleistung allen Personen oder Booten in Gefahrgeben.
20.5 Nichtbeachtung kann zur Bestrafung der betreuten Boote führen.

20 Funkverkehr und Telefon

  • Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk erhalten, die nicht allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.

21 Parkordnung und Abfall

22.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen im Hafen und auf dem Clubgelände in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein.
22.2 Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

23 Haftungsausschluss

Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 – Teilnahme an einer Wettfahrt - . Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegtem Umfang.

Stand: 10.5.2010

Dokumente