Yardstick – Trophy

Do. 13.05.10


Segelanweisung

Segelanweisungen für die Yardstick-Trophy des VSaW / PYC.

1. Wettfahrtprogramm
1.1. Wettfahrttag ist der 13. Mai 2010.
1.2. Das Ankündigungssignal erfolgt um 12:00 Uhr für alle Teilnehmer.

2. Regeln
2.1. Die Regatta wird gesegelt nach den Wettfahrtregeln (WR) der ISAF, den Segelanweisungen des BSV und den Segelanweisungen für die Yardstick-Trophy des VSaW / PYC (jeweils neueste Ausgabe).

3. Sicherheitsbestimmungen
3.1. Für jedes Crewmitglied sind Schwimmwesten mitzuführen und bei Zeigen der Flagge Y zu tragen.
3.2. Die Berufsschifffahrt (z.B. Ausflugs- und Frachtschiffe) haben auf Berliner Gewässern Wegerecht gegenüber Sportbooten.

4. Startkontrolle
4.1. Zur Startkontrolle ist die Yacht durch Zuruf der Segelnummer anzumelden.

5. Start
5.1. Die Wettfahrten werden gem. WR 26 gestartet. Zum Ankündigungssignal wird anstelle der Klassenflagge der Zahlenwimpel 1 gesetzt.
5.2. Die Startlinie wird gebildet durch den weißen Mast mit orangefarbener Flagge auf dem Startschiff und einem kleinen Boot oder einer Tonne mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffes.

6. Startstrafen
6.1. I-Flaggen-Regel (WR 30.1): Die Flagge I wird eine Minute vor dem Start niedergeholt. Yachten, die sich während der letzten Minute vor dem Start mit irgendeinem Teil des Rumpfes, der Mannschaft oder der Ausrüstung auf der Bahnseite der Startlinie oder ihrer Verlängerungbefinden, müssen um eines der Enden der Linie (Startschiff oder Bahnmarke) auf die Vorstartseite segeln, bevor sie starten. Verletzungen dieser Regel werden durch Setzen der Flagge X angezeigt. Eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht. Die Flagge X wird spätestens 4 Minuten nach dem Start eingeholt. Yachten, die die I-Flaggen-Regel verletzt haben, können bis spätestens 4 Minuten nach dem Start erneut starten, ansonsten erhalten sie eine Zeitstrafe von 2 % ihrer gesegelten Zeit (in Abänderung Regel 30.1 WR).

Bahnen
6.2. Die Wettfahrtleitung legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke1. Die Bahnmarken 1 ist ein orangefarbener Würfel.
6.3. Die anderen Bahnmarken entsprechen der beigefügten Bahnkarte bzw. werden entsprechend der beigefügten Bahnkarte gelegt ( Anlage 1 ).
6.4. Die abzusegelnde Bahn wird durch eine schwarze Zahl auf weißem Grund angezeigt.

7. Bahnabkürzungen
7.1. Zeigen der Flagge S mit 2 Schallsignalen an einer Bahnmarke bedeutet: Segeln Sie direkt ins Ziel zwischen der Bahnmarke und dem Zielschiff mit der Flagge S.

8. Ziel
8.1. Die Ziellinie wird gebildet durch den weißen Mast mit orangefarbener Flagge auf dem Zielschiff und der Ziellinienbegrenzungstonne mit blauer Flagge an der Backbordseite des Zielschiffes.
8.2. Die Wettfahrtleitung ist berechtigt, 60 Minuten nach dem Zieldurchgang des 10. Schiffes, die Wettfahrt zu beenden. Alle Boote, die bis dahin das Ziel nicht durchsegelt haben, werden als DNF gewertet.

9. Proteste, Ersatzstrafen
9.1. Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafdrehungen gelten alsnicht gemacht.
9.2. Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung bei Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will, sofern die Wetterverhältnisse dies zulassen.
9.3. Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt und dauert 90 Min (Ergänzung WR 61.3).
9.4. Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen (Formulare sind dort erhältlich).

Dokumente